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Wie hoch sind die Verpflegungspauschalen in Deutschland?

Bei beruflich bedingter Abwesenheit von der Wohnung und dem üblichen Arbeitsplatz können für Verpflegungsaufwendungen Pauschalen angesetzt werden, die entweder vom Arbeitgeber direkt über eine Dienstreiseabrechnung erstattet werden oder durch das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung anerkannt werden. Für Dienstreisen innerhalb Deutschlands können seit dem 01. Januar 2020 folgende Verpflegungspauschalen angesetzt werden:

  • 28 € für die Abwesenheit von mindestens 24 h
  • 14 € für die Abwesenheit von mindestens 8 h
  • 14 € für jeweils den An- und Abreisetag bei mehrtägiger Abwesenheit, ohne Prüfung einer Mindestabwesenheitszeit

Download der Übersicht für Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen im Ausland für 2014. (pdf, 90KB)
Download der Übersicht für Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen im Ausland für 2015. (pdf, 50KB)
Download der Übersicht für Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen im Ausland für 2016. (pdf, 100KB)
Download der Übersicht für Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen im Ausland für 2017. (pdf, 79KB)
Download der Übersicht für Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen im Ausland für 2018. (pdf, 79KB)
Download der Übersicht für Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen im Ausland für 2019. (pdf, 79KB)
Download der Übersicht für Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen im Ausland für 2020. (pdf, 79KB)

Spezielle Verpflegungspauschalen für LKW-Fahrer bei der Übernachtung in Fahrerkabinen finden Sie hier zum download (pdf 31,8kb).

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